Planungshaftpflicht
Beispiel 1
Durch eine fehlerhafte Planung wurde die Dachgaupe an einer falschen Stelle gebaut.
Die Schadenhöhe beträgt ca. EUR 4.360.--
Beispiel 2
Der versicherte Planer hatte für ein Hotelprojekt die Ausschreibung zu erstellen und die örtliche Bauaufsicht zu übernehmen. Der Fliesenleger vergaß im Bereich der Badelandschaft im Kellergeschoß auf die Isolierung eines Dampfbades, wodurch es zu massiven Wassereintritten in die Unterkonstruktion des Fußbodens kam. Der Gesamtschaden belief sich auf ca. EUR 203.500.--. Obwohl der Fliesenleger die Hauptschuld zu tragen hatte, wurde dem Planer vom Gericht eine Mitverschuldensquote für die mangelhafte Ausschreibung und Bauüberwachung in Höhe von ca. 1/3 der Gesamtschadensumme angelastet.
Beispiel 3
Ein Planungsbüro wurde von einem Pharmakonzern mit der Planung und der örtlichen Bauaufsicht für eine technische Anlage beauftragt. Durch einen Koordinationsfehler zwischen den Ausführenden und der Bauaufsicht gerieten die Arbeiten in Zeitverzug. Bei einem kurzfristig erforderlichen Probebetrieb der Anlage kam es zu Verunreinigungen an dieser Anlage in Form von Rostablagerungen. Der Gesamtschaden beträgt rund EUR 305.300.--, dem Planer wurde auch in diesem Fall eine Mitverschuldensquote von ca. 1/3 des Gesamtschadens zuerkannt.