Bauträgerkomfortschutz

Beispiel 1

Als bei einem Dachgeschoßausbau die Dachhaut geöffnet werden mußte, kam es durch normale Regenfälle zu einem erheblichen Wasserschaden, der teilweise zum Herabfallen des Deckenputzes führte. In 2 darunterliegenden Wohnungen, die für mehrere Wochen nicht benutzbar wurden, da die beiden Mieterinnen der beeinträchtigten Wohnungen pflegebedürftig sind, war unverzüglich mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen und eine mehrwöchige Verlegung der beiden Damen in ein Sanatorium erforderlich. Die Versicherung war mit einer Forderung von insgesamt EUR 80.000.-- konfrontiert, mußte kurzfristig die aufgelaufenen Kosten ersetzen und kann bei der Baufirma, die den Wasserschaden verschuldet hat, regressieren.

Beispiel 2

Ein denkmalgeschütztes Haus wurde saniert und mußte zu diesem Zweck unterfangen werden. Bei einem bestehenden Quertrakt dieses Hauses wurden keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, sondern der Trakt nur unterfangen. Im Innenhof des Gebäudes wurde eine Tiefgarage gebaut. Im Zuge dieser Arbeiten - vor allem der Unterfangungsmaßnahmen - sind folgende Schäden aufgetreten:

  1. das denkmalgeschützte Haus, an dem bereits Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, hat sich gesenkt.
  2. auch der nicht von den Sanierungsarbeiten betroffene Quertrakt hat sich gesenkt.
  3. die für die Tiefgarage erforderliche Wanne hat sich durch Grundwasserschwankungen verdreht.
  4. durch Spundungsmaßnahmen hat sich das Nachbarobjekt um ca. 8 cm gesenkt und hat statisch gefährdende Risse davongetragen.
Folgende Ersatzleistungen wurden seitens der Versicherung vorgenommen:

Schaden (1)

Aufgrund der Ergänzenden Bedingungen für Altbauteile im Rahmen der Bauwesenversicherung war die Versicherung deckungspflichtig, konnte allerdings gegenüber dem Planer und den ausführenden Firmen regressieren. Schadenhöhe: ca. EUR 43.600.--

Schaden (2)

Auch hier wurden analog zu a) rund EUR 52.000.-- entschädigt, wobei in diesem Fall die Regreßmöglichkeit fehlte.

Schaden (3)

Ebenfalls analog zu a) u. b) wurden rund EUR 32.700.-- ersetzt, es fehlte auch hier die Regressmöglichkeit.

Schaden (4)

Dieser war im Rahmen der Bauherrnhaftpflichtversicherung gedeckt - die Entschädigungsleistung betrug rund EUR 54.500.--

Schadenhöhe ca. EUR 730.000.--.

Beispiel 3

Während der Arbeiten an einem Dachbodenausbau geht die ausführende Baufirma in Konkurs, kurz nachdem das bestehende und sanierte Gesims abgestürzt ist. Da diese Firma einen mangelhaften Versicherungsschutz im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung hatte, weil keine Tätigkeitschäden an unbeweglichen Sachen mitversichert waren, lehnte der Haftpflichtversicherer der Baufirma die Deckung ab. Aus der Excedentenhaftpflichtversicherung mußten daher die Kosten für die Gesimssanierung in Höhe von EUR 8.720.-- sowie von Gerüstungskosten in derselben Höhe und die Kosten an einem geparkten und beschädigten Auto in Höhe von EUR 5.820.-- übernommen werden.