Bauherrnhaftpflicht
Beispiel 1
Im Zuge von Bauarbeiten für die Erweiterung und Adaptierung einer Schulanlage wurde ein Nachbargebäude durch Erschütterungen derart beschädigt, daß dieses Haus in der Mitte auseinanderzubrechen drohte. Obwohl sich durch entsprechende Beweissicherungsmaßnahmen feststellen ließ, daß das statische Gefüge des beschädigten Hauses bereits vor den Bauarbeiten beeinträchtigt war und diese Vorschäden bei den Schadenersatzforderungen in Abzug zu bringen waren, beläuft sich die Entschädigungsleistung auf EUR 80.000.--.
Beispiel 2
Anläßlich eines Dachgeschoßausbaues wurde von der Dachdeckerfirma das alte Dach entfernt und eine provisorische Abdeckung gegen Witterungseinflüsse verlegt. Massive Niederschläge in Verbindung mit hohen Windgeschwindigkeiten ermöglichten jedoch das Eindringen von Regenwasser in die darunterliegenden Geschoße. Da ein Verschulden des Dachdeckers nicht gegeben war (er hat sach- und fachgerecht gearbeitet) mußte der Bauherr Ersatz leisten.
Schadenhöhe ca. EUR 43.700.--.
Beispiel 3
Eine Baugrube wurde mit Spundwänden gesichert, da Grundwasserandrang gegeben und Wasserhaltungsmaßnahmen somit erforderlich waren. Ein länger andauerndes Absenken des Grundwasserspiegels führte dazu, daß sich bei einem Nachbargebäude die auf Pfählen gegründete Garage senkte. Dadurch wurde die komplette Neuerrichtung der Garage notwendig.
Die Schadenhöhe beträgt unter Berücksichtigung des Zeitwertes ca. EUR 15.500.--